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Drosseladapter für Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen
Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren
BGI/GUV-| 8674 Juli 2008
Mehr dazu unter der Rubrik: Labor
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Dann sind Sie bei uns richtig
Willkommen bei der Nr. 1
Qualität ist die Grundlage unseres Geschäfts
Wir schützen Einsatzkräfte und Taucher
SCUBA Sicherheitstechnik, die Spezialfirma in Deutschland für Flaschen die als Atemschutzgeräte verwendet werden.
Für Feuerwehren, Rettungskräfte, Rettungstaucher, Berufstaucher, Sporttaucher, technische Taucher, Industrie...
Alle von uns durchgeführten Arbeiten werden gemäß Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln, den Vorgaben der Hersteller, den entsprechenden GUV-Vorschriften und dem Stand der Hygiene durchgeführt.
Wir arbeiten präventiv, setzen vorbeugende Maßnahmen, um ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung zu vermeiden. Ganz allgemein kann der Begriff Prävention als vorausschauende Problemvermeidung übersetzt werden.
Sie sind Leiter einer Atemschutzwerkstätte, Atemschutzgerätewart, Tauchshopbetrieber, Rettungstaucher, Sporttaucher, technischer Taucher, Berufstaucher..... und wissen nicht so recht wie es sich mit den Vorschriften und dem Betreiben von überwachungsbedürftigen Anlagen und deren Ausrüstungsteilen verhält. Fragen sie uns !
200, 300, 450 oder 600 bar
Die Firma SCUBA Sicherheitstechnik ist spezialisiert auf die
fach- und sachgerechte wiederkehrende Prüfung und Instandsetzung von Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen
aus Stahl und Aluminium sowie solche die aus Verbundwerkstoffen hergestellt sind, s.g. Compositeflaschen.
Repariert Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen die aus Verbundwerkstoffen hergestellt sind,
s.g. Compositeflaschen sowie Composite - Druckgefäße, PED und TPED Druckgefäße.
Prüft Druckgeräte, z.B. Filtergehäuse von Atemlufthochdruckkompressoren der Kategorie I, II oder III.
Repariert und verkauft Atemluftkompressoren,
Spezialwerkzeuge, Druckgasflaschen und Flaschenventile.
Unterstützt Sie beim erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Bewertungen nach Betriebssicherheitsverordnung. Erstellt gutachterliche Äußerungen (Sachverständigenwesen) in Zusammenarbeit mit zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) und berät Sie gerne zu verschiedenen Regelwerken der Technik. |