WAS SICH ZU TUN LOHNT, LOHNT SICH, GUT ZU TUN (Thomas Carlyle)
Innovationszentrum für Sicherheit, Gesundheit & Hygiene

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Da es sich bei Atemschutzgeräte und Taucherflaschen um überwachungsbedürftige Anlagen handelt, erfordert dies beim wiederkehrenden Prüfen den Einsatz einer zugelassenenen Überwachungsstelle (ZÜS). Die Sachverständigen der ZÜS führen die wiederkehrenden Prüfungen in Zusammenarbeit mit den Prüfbetrieben und deren Fachpersonal durch.

Rettungskräfte, Feuerwehren, DLRG, Wasserwachten sind ein Gewinn für alle. Wer gewinnt ist klar, wir alle. Aber Sicherheit ist mit Kosten verbunden und Sicherheit darf kein Luxus sein. Daher bieten wir den Rettungskräften hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung der Atemschutzgeräte und Taucherflaschen im Volksmund allgemein TÜV-Prüfung genannt eine Dienstleistung, die zu 100 Prozent erbracht wird, in einem wirtschaftlichem Verhältnis steht und dabei die vom Gesetzgeber genannten Mindestanforderungen erfüllt bzw. weit übertrifft. Echte Innovationen eben.

Atemluftflaschen aus Stahl können bei sachkundiger Behandlung, beim wiederkehrenden Prüfen sowie bei sorgfältigen Instandsetzungs- sowie Instandhaltungsarbeiten eine Lebensdauer von 40 - 50 Jahren und mehr erreichen. Wir sind bemüht den Verbraucher, Vereine, Verbände und Kommunen hinsichtlich dieser Arbeiten zu schützen und Ihnen dabei zu helfen Geld einzusparen. Flaschen die zur wiederkehrenden Prüfung vorgestellt werden und im inneren Korrosion oder andere Verunreinigungen wie z.B. Kondensat von Atemluftkompressoren, Gerüche und andere Fremdkörper oder Fremdstoffe zeigen, müssen einer inneren Reinigung unterzogen werden.
Dies gilt auch bei Flaschen die nach Verbundbauweise hergestellt wurden (Composite-Flaschen) wenn im inneren ein Ausblühen von Aluminiumoxid erkennbar ist. Dies hat atemphysiologische aber auch sicherheitstechnische Gründe, sowie Gründe der Hygiene. Weiterhin zerstört diese Oxidkorrosion den Linder der Compositeflaschen. Flaschen aus Stahl werden durch Korrosion zerstört.
Wir haben schon Flaschen von Feuerwehren und Tauchern gesehen die zur Aufnahme der hochwertigen Atemluft, die durch gewartete und gepflegte Atemlufthochdruckkompressoren gemäß der DIN EN 12021 erzeugt wird eigentlich vollkommen unbrauchbar waren. Solche Flaschen dürften gemäß den Technischen Regeln nicht betrieben und nicht befüllt werden. Hier muss sofort gehandelt werden um keine Gesundheitsgefährdung der Einsatzkräfte, Geräteträger und Taucher zu provozieren oder hervorzurufen. Sie müssen sich immer darüber bewusst sein, dass es sich bei solchen Flaschen und den damit verbundenen Gasen, um Geräte zur Inhalation handelt. Man muss hier zwischen dem IST und SOLL Zustand der Flaschen unterscheiden und sicherheitstechnische sowie atemphysiologische Aspekte dabei berücksichtigen.

Die Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Infektionskrankheiten und der diesbezüglichen Erhaltung und Festigung der Gesundheit; im engeren Sinn bezeichnet Hygiene die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten, insbesondere Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. In der Alltagssprache wird Hygiene auch an Stelle von Sauberkeit verwendet.

Dies bezeichnet man als STAND DER TECHNIK.

Ich erlaube mir ganz deutlich zu betonen, das wir uns als Fachbetrieb von anderen Prüfbetrieben unterscheiden. Wir beschränken uns auf Atemschutzgeräte und Taucherflaschen mit einem Volumen bis 20 Liter. Alle Arbeiten werden in unserer voll ausgestatteten Atemschutzwerkstatt, einer Spezialwerkstätte zur Prüfung und Wartung von Flaschen zu Inhalationszwecken, nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen Technischen Regeln durchgeführt und alle Flaschen werden wie Inhalationsflaschen behandelt. Die Flaschen sind ihr Eigentum und fremdes Eigentum behandelt man mit Sorgfalt. Wir fangen da an, wo andere aufhören. Gerne bringen wir Ihnen unsere Dienstleistungen in einem persönlichen Gespräch näher. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und jederzeit. Vielleicht werden Sie von uns nicht das billigste Angebot erhalten, aber mit Sicherheit das wirtschaftlichste.
Zum 01.01.2003 hat die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Druckbehälterverordnung (DruckbehV) in Deutschland abgelößt. Sollten Sie Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtlinie, Druckgeräteverordnung, Technische Regeln Betriebssicherheit (TRBS), Technische Reglen Druckgase (TRG) etc. haben, können Sie uns gerne und jederzeit kontaktieren. Ich hoffe Ihnen gefällt unser Intenetauftritt und verabschiede mich mit einem Zitat von Thomas Carlyle.

Was sich zu tun lohnt, lohnt sich, gut zu tun

Ihr

Peter Schreiner

 

Sachverständiger