Herzlich willkommen auf unserer Homepage
Da es sich bei Atemschutzgeräte und Taucherflaschen um überwachungsbedürftige Anlagen handelt, erfordert dies beim wiederkehrenden Prüfen den Einsatz einer zugelassenenen Überwachungsstelle (ZÜS). Die Sachverständigen der ZÜS führen die wiederkehrenden Prüfungen in Zusammenarbeit mit den Prüfbetrieben und deren Fachpersonal durch. Rettungskräfte, Feuerwehren, DLRG, Wasserwachten sind ein Gewinn für alle. Wer gewinnt ist klar, wir alle. Aber Sicherheit ist mit Kosten verbunden und Sicherheit darf kein Luxus sein. Daher bieten wir den Rettungskräften hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung der Atemschutzgeräte und Taucherflaschen im Volksmund allgemein TÜV-Prüfung genannt eine Dienstleistung, die zu 100 Prozent erbracht wird, in einem wirtschaftlichem Verhältnis steht und dabei die vom Gesetzgeber genannten Mindestanforderungen erfüllt bzw. weit übertrifft. Echte Innovationen eben. Atemluftflaschen aus Stahl können
bei sachkundiger Behandlung, beim wiederkehrenden Prüfen sowie bei sorgfältigen Instandsetzungs- sowie
Instandhaltungsarbeiten eine Lebensdauer von 40 - 50 Jahren und
mehr erreichen. Wir sind bemüht den Verbraucher, Vereine,
Verbände und Kommunen hinsichtlich dieser Arbeiten zu schützen
und Ihnen dabei zu helfen Geld einzusparen. Flaschen die zur
wiederkehrenden Prüfung vorgestellt werden und im inneren
Korrosion oder andere Verunreinigungen wie z.B. Kondensat von
Atemluftkompressoren, Gerüche und andere Fremdkörper oder Fremdstoffe zeigen, müssen
einer inneren Reinigung unterzogen werden. Die Hygiene ist die Lehre von der Verhütung von Infektionskrankheiten und der diesbezüglichen Erhaltung und Festigung der Gesundheit; im engeren Sinn bezeichnet Hygiene die Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten, insbesondere Reinigung, Desinfektion und Sterilisation. In der Alltagssprache wird Hygiene auch an Stelle von Sauberkeit verwendet. Dies bezeichnet man als STAND DER TECHNIK.
Ich erlaube mir ganz deutlich zu
betonen, das wir uns als Fachbetrieb von anderen Prüfbetrieben
unterscheiden. Wir beschränken uns auf Atemschutzgeräte und
Taucherflaschen mit einem Volumen bis 20 Liter. Alle Arbeiten
werden in unserer voll ausgestatteten Atemschutzwerkstatt, einer Spezialwerkstätte zur Prüfung und Wartung von Flaschen zu Inhalationszwecken, nach den vom
Gesetzgeber vorgegebenen Technischen Regeln durchgeführt und
alle Flaschen werden wie Inhalationsflaschen behandelt. Die
Flaschen sind ihr Eigentum und fremdes Eigentum behandelt man
mit Sorgfalt. Wir fangen da an, wo andere aufhören. Gerne bringen wir Ihnen unsere Dienstleistungen
in einem persönlichen Gespräch näher. Kontaktieren Sie uns,
wir beraten Sie gerne und jederzeit. Vielleicht werden Sie von
uns nicht das billigste Angebot erhalten, aber mit Sicherheit
das wirtschaftlichste. Was sich zu tun lohnt, lohnt sich, gut zu tun Ihr Peter Schreiner
Sachverständiger
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