WAS SICH ZU TUN LOHNT, LOHNT SICH, GUT ZU TUN (Thomas Carlyle)

 

Weltweit bemühen sich die Hersteller von Atemluftkompressoren um reinste Luftfüllungen, unterhalten sogar – wie die Firma Bauer Kompressoren GmbH in München – aufwendige Labors um sicherzustellen, dass wirklich nur einwandfreie Atemluft oder Atemgase in die Flaschen gedrückt wird. Doch das ist nur die eine Seite. Die andere sind die Flaschen selber, in denen der Luftvorrat unter Wasser gebracht wird. Rost und Feuchtigkeit ziehen unsichtbar die hohe Qualität der Füllung nach unten, bei Aluflaschen steht sogar das anstatt Rost entstehende Aluminiumoxid auf der Liste die Krankheit Alzheimer begünstigenden Faktoren. Dann kommt noch ein die wiederkehrende Prüfung bearbeitender Betrieb dazu, der sich lediglich an Fragen der eigentlichen Druckprüfung, nicht aber an den Belangen der insgesamt genau vorgegebenen Maßnahmen orientiert, was im Rahmen der Prüfung getan werden muss. Denn genau bei den notwendigen Untersuchungen wird der Grundstein für einen teils miserablen Innenzustand der Druckluftflaschen gelegt. Peter Schreiner von der Firma SCUBA Sicherheitstechnik in Haag / Obb. kann hier als Fachmann angesehen werden, Michael Goldschmidt informierte sich vor Ort. Auf dem Rücken, aus dem Sinn, so ist die Lage der Pressluftflaschen allgemein zu beschreiben. Man kann nicht hineinsehen, ebenso wenig sieht man die Füllung. Nur Finimeter oder luftintegrierte Computer sagen aus, wie viel vom unsichtbaren Atemgas im uneinsehbaren Inneren der Flasche vorhanden ist. Über die Qualität des Flascheninhalts, die die EN 12021 (vormals DIN 3188) regelt oder den inneren Zustand der Behälters gibt es im betriebsbereiten Zustand keine Auskünfte. Ob schon ein halber Liter Wasser im Zylinder dümpelt und/oder Rost von der Wandung bröselt, das bleibt ein Geheimnis. Und treu dem Motto: „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß,“ interessiert sich kaum ein Taucher und so mancher Prüfbetrieb für den geforderten und auch lebensnotwendigen einwandfreien Zustand der Taucherflaschen. Wozu dann das ganze Bemühen der Kompressorenhersteller dem Taucher beste und trockene Luft zu liefern, um keinerlei Gesundheitsgefährdung hervorzurufen oder Korrosion zu provozieren? Klar kann man den Vorschriften entnehmen, dass die Flaschen vor der Druckprüfung gereinigt werden müssen, die Ventile überprüft, das aktuelle Gewicht festgestellt last not least in trockenem Zustand zurückgegeben werden müssen. Doch nur ausgewählte Betriebe scheinen sich daran zu halten. Der „harte Kern“ der Taucher, der sich heute noch mit eigenem PTG ins Wasser wirft, ist für die Tauchshops ein willkommener Kunde, angesichts nachlassender Umsätze beim Verkauf von Tauchausrüstungen. In der Regel ist der Tauchshop, in dem dann die Flasche zur wiederkehrenden Prüfung abgegeben wird, nicht auch der prüfende Betrieb, der von einem Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) aufgesucht wird. Die meisten Shops demontieren die Flaschen lediglich, entfernen Standfuß, Halterungen und das Ventil und ab geht’s zum Prüfbetrieb. Oft sind dann die Flaschen für den Kunden bis zu 4 Wochen aus dem Verkehr gezogen. Falsch ist hier schon, dass vom Mitarbeiter des Tauchshops das Ventil entfernt wird. Denn es steht in den Verordnungen zweifelsfrei geschrieben, dass das Ventil mit zur wiederkehrenden Prüfung gehen muss. Doch darum kümmert sich kaum jemand, nicht einmal viele der Sachverständigen, die das Regelwerk kennen sollten. Kommt die Flasche nach dem Drucktest zum Shop zurück, werden die Ventile häufig mangels Drehmomentschlüssel (solches Werkzeug kostet schließlich Geld) festgezogen. Man kennt ja die Eigenkonstruktionen langer Eisenstangen mit dem für das Flaschenventil passenden Gewinde, über die mit Schlägen von Gummihämmern das Ventil festgezogen wird – mit bis zu einem 2,5-fachen der erlaubten Kraft. Für Peter Schreiner ist es deshalb kaum mehr auffällig, bekommt er in seinen Prüfbetrieb Flaschen mit festgeschlagenen Ventilen, die bei einem Gewinde M25x2, das mit 80 Nm (Toleranz –0+20) angezogen sein dürfen, tatsächlich aber 200 Nm aufweisen. Leidtragend hier ist in erster Linie das Messingventil des Kunden, das dabei beschädigt wird.

Oft fehlt in den Shops, die die „Vorarbeiten“ für die Druckprüfung erledigen auch noch eine geeignete Lampe zur Innensichtprüfung des Zylinders. Obwohl die Regelwerke geeignete Hilfsmittel vorschreiben und obwohl die Flaschen vor der Gewichtsprüfung innen von Rost befreit sein müssen (Rost bzw Eisenoxid ist schwerer als der Stahl der Flasche), damit das Ergebnis der Gewichtsprüfung nicht verfälscht wird, legt man hierauf wenig Wert. Dafür lenkt so mancher Betrieb den Ball ins eigene Netz, erwähnt er beiläufig seinem Kunden gegenüber bei Abholung der Flaschen, dass einige Schnapsgläschen Wasser und eine Menge Rost in der Flasche vorgefunden wurden – hatte der Kunden doch ausschließlich in diesem Betrieb füllen lassen und die Flasche niemals völlig leer geatmet! – Hat da vielleicht der Kompressor zusätzlich eine Macke.... oder liegt es am Betreiber der Flasche oder am Füllpersonal? Weil schon das Stichwort „leer geatmet“ fiel: Auch eine völlig leere Flasche muss laut der „Technischen Regeln Druckgase“ vor dem Füllen geöffnet und auf ihren Zustand überprüft werden. Erst wenn keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, darf neu befüllt werden. Andernfalls muss eine Instandsetzung (nach TRG 280) erfolgen. Interessant, hält man sich vor Augen, dass vom Fachbuch „Technische Regeln Druckgase“ etwa ein Drittel davon tauchsportrelevant ist. Jeder, der mit Atemluftflaschen und Kompressoren zu tun hat, sollte im Besitz der Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln Druckgase sein. Bevor der Härtetest unter Druck erfolgt, wird der äußere Zustand der Flaschen beurteilt und das in der Flaschenschulter eingeschlagene Originalgewicht (ursprüngliches Gewicht) mit dem tatsächlichen Gewicht verglichen. Doch die hierfür zu benutzenden Waagen müssen lediglich geeignet und geeicht sein. Welche Waage geeignet ist, lässt das Regelwerk erstaunlicherweise offen. In welchen Gramm – Einteilungen die Anzeige erfolgt ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Fatal wird es bei einem Prüfbetrieb, der in Schritten von 50 Gramm wiegt und unter Ausnutzung der Messwerttolleranzen, besonders bei kleinen Flaschen mit geringem Eigengewicht, zu an sich falschen Ergebnissen kommt. Ungeeignet für eine seriöse wiederkehrende Prüfung sind nach Ansicht von Peter Schreiner Flaschen mit Speziallackierungen wie zum Beispiel Airbrush-Design. Über 200 Gramm Lack können hier zusätzlich aufgetragen sein, die mit dem Tara – Gewicht nichts zu tun haben. Über 200 Gramm können hier weniger Stahlmantel (Verlust durch Rost) vorhanden sein, was nicht erst im Grenzbereich einer 10 Liter Flasche zu einer gefährlichen Fehldiagnose führen kann. Ach ja, nicht zu vergessen, dass da noch eine Lücke im Regelwerk klafft. Das Tara – Gewicht bezieht sich natürlich auf die leere Flasche ohne Lackierung, geprüft und gewogen wird grundsätzlich mit einer Standard-Lackierung, die selbst bis zu 180 Gramm (eventuell plus Airbrush 200 Gramm) auf die Waage bringt und entsprechend jedes Prüfergebnis verfälscht. Thema Mindergewicht: Eine laut Vorgaben um 1,5% zu leicht befundene Flasche muss einer inneren Prüfung unterzogen werden. Man nennt dies auch eine zerstörungsfreie Untersuchung und meint damit in erster Linie eine Ultraschall-Untersuchung. Doch für ein gewöhnliches Tauchgerät sind die damit verbundenen Kosten mit Sicherheit höher als eine Neuanschaffung. Bei einem Mindergewicht von 3% ist die Flasche untauglich – wird sie nicht umgewidmet und somit für einen deutlich geringeren Fülldruck ausgewiesen. Für den Tauchsport hat dies aber weniger Relevanz. Trotzdem darf ein verantwortungsvoller Prüfbetrieb nicht, wie im Regelwerk festgelegt, eine untaugliche Flasche neben dem Durchkreuzen der an der Flaschenschulter eingeschlagenen Daten durch das Anbohren oder Zersägen für weitere Verwendung gänzlich unbrauchbar machen. Für die eigentliche Druckprüfung werden die Flaschen mit Wasser gefüllt und mindestens 30 Sekunden auf 300 bar (bzw auf das 1,5-fache des Betriebsdrucks) gefahren. Wasser nimmt man deshalb, um bei eventuell entstehenden Undichtigkeiten keine gefährliche Detonation heraufzubeschwören. Zeigen sich bei diesem Hydrotest Verformungen oder Undichtigkeiten, ist die Flasche aus dem Rennen. Nach der nassen Prüfphase verlangen die Reglements die restlose Trocknung des Flascheninneren um gefährliche Korrosionsschäden zu vermeiden. Doch hier liegt vieles im Argen. So moniert Peter Schreiner, dass auf diese Detail kein Augenmerk gelegt wird. Innen verrostete und nasse Flaschen gehen zurück an den Shop oder den Besitzer. Mit Rost und Restnässe im Inneren der Flaschen werden die Ventile angeknallt und die Rechnung gestellt. Happy Diving!

Die Trocknung ist konkret vorgeschrieben, dazu hat die Firma SCUBA Sicherheitstechnik entsprechende Geräte für den eigenen Einsatz konstruiert. Hier können innerhalb kürzester Zeit zwei Flaschen gleichzeitig getrocknet werden, ohne Rückstände von Feuchtigkeit. Nur so dürften die Flaschen wieder mit Ventilen versehen werden oder offen an den Auftraggeber zurückgehen. Der Alltag sieht aber leider anders aus. Doch zurück zum inneren Zustand, die fachlich richtige Reinigung ist ebenso wenig in den "Service" vieler Betriebe einbezogen. Die Entfernung von Rostablagerungen, nicht nur das Ausschütten loser Korrosionsreste aus der Flasche, eventuell sogar eine Innenkonservierung, das gehört noch lange nicht zum gängigen Angebot der Shops oder deren beauftragte Prüfbetriebe. Auch hierfür bietet SCUBA Sicherheitstechnik die entsprechenden Rollieranlagen, in denen die Flaschen mit Reinigungsgranulat gefüllt gedreht werden, bis alle Rostablagerungen entfernt sind. Die Zusammensetzung des Granulats und der Rezepturen ist Geschäftsgeheimnis und beruht auf mehrjähriger Entwicklung und Optimierung.

Peter Schreiner hat angesichts der von ihm festgestellten Praktiken rund um die Flaschen-Prüfungen eine Liste von Mängeln zusammengestellt. Seine Erkenntnisse stellt er so zusammen:

  • Schlechte Sachkunde mancher Sachverständiger Atemluftflaschen betreffend;
  • Schlechte Sachkunde vieler Tauchsporthändler sowie Tauchschulen, Gerätewarte (z.B. Wasserwacht, DLRG, Feuerwehr) und vieler Sporttaucher;
  • Schlechte Sachkunde des so genannten Fachpersonal der Prüfbetriebe;
  • Fehlende Prüfmittel, Maschinen und Werkzeuge um die Prüfungen im vollem Umfang durchführen zu können;
  • Folglich Nichtbeachtung der „Technischen Regeln"
  • Folglich Nichtbeachtung von „Gesetzen“

Manche Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) prüfen in Prüfbetrieben die nicht über die entsprechenden Einrichtungen und Prüfmittel verfügen, um die Prüfungen im vollem Umfang erbringen zu können.

In vielen Fällen gehen die Flaschen meist ohne Ventile zum Prüfbetrieb, obwohl auch hier Funktions- und Dichtheitsprüfungen sowie Sichtkontrollen vorgeschrieben sind.

Aber es ist auch bekannt, dass Shops engagierte Prüfbetriebe unter Druck setzen mit dem Hinweis, dass die Flaschen selber vor Ort getrocknet werden würden, obwohl das laut Vorschrift im Prüfbetrieb, inklusiv Ventilmontage, zu erfolgen hat. Das Ende vom Lied einer unsachgemäßen wiederkehrenden Prüfung und verschlampter Revision ist grotesk. Denn wieder müssen die gewissenhaften Hersteller von Atemluftkompressoren zitiert werden, die reinste Atemluft, ohne Feuchtigkeitsreste (EN 12021) in verwahrloste Behältnisse liefern, die emotionslos betrachtet so vernachlässigt sind, dass sie eigentlich zur Aufnahme von ATEMLUFT völlig ungeeignet sind. Verglichen wir ATEMLUFT mit einem Lebensmittel, so könnten wir sagen, Champagner würde aus einem Nachttopf zum Verzehr angeboten werden. In solchem Fall, so sind wir sicher, käme sofort ein vielkehliger Aufschrei der Empörung.... Nun könnte man sich besinnen und an die Anschaffung einer Aluflasche denken – mit all ihren Nachteilen wie höherem Gewicht, voluminöserer Bauweise, geleert stärkerem Auftrieb. Dazu gibt es einen ersten Hinweis in der medizinischen Forschung, dass Aluminumablagerungen zu den begünstigenden Faktoren der Alzheimer-Krankheit zählen können. Aluminiumoxid, ein vergleichbar zu Rost in einer Aluflasche entstehendes Zersetzungsprodukt ist im Gegensatz zu Rost ein so feines Pulver, dass es durch die erste Stufe bis in die Lunge des Tauchers gelangen kann. Dr. Bettinghausen vom Schiffahrtmedizinischen Institut der Marine in Kiel bestreitet in einer ersten Stellungnahme nicht, dass das Einatmen von Aluminiumstaub gesundheitsgefährdend ist, geht allerdings im Zusammenhang mit der Alzheimer-Problematik davon aus, dass im Umfeld des Tauchsports hierfür eine zu geringe Einwirkzeit festzustellen sei. Anders Priv. Doz. Dr. med. H.J. Naurath, Chefarzt der Geriatrischen Klinik am Akademischen Lehrkrankenhaus der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Er weiß sehr wohl um Forschungsarbeiten, die im Umfeld der Alzheimer-Erkrankung auch Aluminium und dessen Einwirkungen auf das Zentralnervensystem berücksichtigen. Bei den Risikofaktoren für Alzheimer zählt demnach Aluminium zu den Stoffen, die im Forschungsumfeld mehr negative als positive Studien zeigten. Von Einwirkzeiten oder Konzentrationen der Aluminiumpartikel kann hier aber noch nicht verlässlich gesprochen werden. So muss man wohl zukünftig die Thematik der Aluflaschen als Atemgasbehälter im Auge behalten.

Ein leidiges Thema ist die Kennzeichnung beim Einsatz und Transport der Druckluftflaschen, auch im eigenen Fahrzeug. Verbindlich ist zur Kennzeichnung eine Lackierung. Zusätzlich muss ein Aufkleber mit einem auf der Spitze stehenden grünen Quadrat befestigt sein, der im oberen Viertel eine liegende schwarze Druckluftflasche zeigt und im unteren Spitz die Zahl 2. Dazu kann in einem Text aufgeführt sein: Klasse 2; Ziffer 1A; UN-Nr. 1002; Luft, verdichtet (Druckluft), Bruttogewicht in Kg. Zudem sind eigentlich auch amtliche Transportpapiere mitzuführen (s.u.) und es muss ein Feuerlöscher im Fahrzeug sein. Bei Nichtbeachtung können bei Kontrollen der Polizei Strafgelder fällig werden. Folgende Richtlinen sind beim Transport von Pressluft / Nitrox im eigenen KFZ anzuwenden:

Bis zu einem Bruttogewicht von 1000 kg müssen beim Transport im Inland keine das Gefahrgut beschreibenden Papiere mitgeführt werden.

Beim Transport von mehr als 1000 kg muss als Voraussetzung eine Gefahrgutunterweisung mit anschließender Prüfung erfolgt sein.

Bei Grenzüberschreitung (Fahrt ins Ausland, auch EG) müssen auch unter der Grenze von 1000 kg die Gefahrgutpapiere mitgeführt werden.

 

Es gibt aber auch Auflagen beim gleichzeitigen Transport von Pressluft / Nitrox und Sprengstoffen im Fahrzeug. Wer zum Beispiel Nikko-Signale mit sich führt, fällt bereits unter diese Verordnung. Diese besagt, dass bis zu einem Bruttogewicht von 5 kg (es gilt das Gesamtgewicht der mit Sprengmitteln betriebenen Einheit und nicht das Nettogewicht des reinen Sprengstoffs!) der gemeinsame Transport zulässig ist. Veröffentlicht im Juli 1997, verbindlich ab 1.7.2006 ist die neue Farbkennzeichnung der EN 1089-3. Demnach müssen Presslufttauchgeräte (Gase zur Inhalation) dann komplett weiß lackiert sein, dazu einen schwarzen Ring an der Schulter tragen und ebendort zwei gegenüberliegende blaue N. Alternativ sind Sauerstoff-Flaschen (darunter fallen auch Nitrox-Flaschen) statt mit dem Ring mit zwei gegenüber liegenden schwarzen N zu kennzeichnen. Ob man dann ältere Flaschen fachgerecht umlackieren lässt oder gleich eine neue kauft, muss überdacht werden. Damit aber nicht genug. Es gibt auch verbindliche Vorschriften, wie die Flaschen beim Transport im PKW zu lagern und wie die Ventile zu sichern sind. Am besten lagert man die Flaschen, verlässlich gesichert gegen das Verrutschen, quer zur Fahrtrichtung. Verbindlich vorgeschrieben sind belüftete Ventilschutzkappen, ein Ausrüstungsteil, das sich kaum im Besitz von Sporttauchern befindet. Entsprechende Kappen (Patent angemeldet) hat die Firma SCUBA Sicherheitstechnik, aus Stahl gefertigt, im Lieferprogramm. Schnell montiert ist der am Flaschenhals zu befestigende Edelstahlring (Klemmring), der der Kappe als Befestigungspunkt dient. Mono- wie Doppelventile werden so zuverlässig gegen harten mechanischen Schlag geschützt. Man sollte hier die Kraft von 200 bar bzw. 300 bar nicht unterschätzen und vorsorgen. Aufgrund bestehender Regelungen ist man ohnehin dazu verpflichtet!

Fazit
Die Pressluftflasche, das unbekannte Wesen. Nach all diesen Ausführungen sollte der Tank auf dem Rücken, ob es nun der eigene oder der auf der Tauchbasis geliehene ist, unter einem völlig neuen Licht gesehen werden. Auch die persönliche Pflege, die Beauftragung des Prüfbetriebs und der Transport sollten nun einen anderen Stellenwert bekommen haben. Bei Verwendung von Aluflaschen dürfen nun keine Gesundheitspanik entstehen, seriöse Veröffentlichungen zum Thema Alzheimer und Aluminium sollten aber zukünftig berücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Niveau so manchen Prüfbetriebs deutlich bessert und sich, wie das Wissen der Sachverständigen, den entsprechenden Vorschriften annähert. Sonst nützt die gesamte Technologie der Kompressorenhersteller, deren Luftreinheit streng festgeschrieben ist gar nichts.