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Oft fehlt in den Shops, die die „Vorarbeiten“
für die Druckprüfung erledigen auch noch eine geeignete Lampe zur
Innensichtprüfung des Zylinders. Obwohl die Regelwerke geeignete
Hilfsmittel vorschreiben und obwohl die Flaschen vor der
Gewichtsprüfung innen von Rost befreit sein müssen (Rost bzw
Eisenoxid ist schwerer als der Stahl der Flasche), damit das
Ergebnis der Gewichtsprüfung nicht verfälscht wird, legt man
hierauf wenig Wert. Dafür lenkt so mancher Betrieb den Ball ins
eigene Netz, erwähnt er beiläufig seinem Kunden gegenüber bei
Abholung der Flaschen, dass einige Schnapsgläschen Wasser und eine
Menge Rost in der Flasche vorgefunden wurden – hatte der Kunden
doch ausschließlich in diesem Betrieb füllen lassen und die
Flasche niemals völlig leer geatmet! – Hat da vielleicht der
Kompressor zusätzlich eine Macke.... oder liegt es am Betreiber
der Flasche oder am Füllpersonal? Weil schon das Stichwort „leer
geatmet“ fiel: Auch eine völlig leere Flasche muss laut der
„Technischen Regeln Druckgase“ vor dem Füllen geöffnet und auf
ihren Zustand überprüft werden. Erst wenn keine Auffälligkeiten
festgestellt wurden, darf neu befüllt werden. Andernfalls muss
eine Instandsetzung (nach TRG 280) erfolgen. Interessant, hält man
sich vor Augen, dass vom Fachbuch „Technische Regeln Druckgase“
etwa ein Drittel davon tauchsportrelevant ist. Jeder, der mit
Atemluftflaschen und Kompressoren zu tun hat, sollte im Besitz der
Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln Druckgase
sein. Bevor der Härtetest unter Druck erfolgt, wird der äußere
Zustand der Flaschen beurteilt und das in der Flaschenschulter
eingeschlagene Originalgewicht (ursprüngliches Gewicht) mit dem
tatsächlichen Gewicht verglichen. Doch die hierfür zu benutzenden
Waagen müssen lediglich geeignet und geeicht sein. Welche Waage
geeignet ist, lässt das Regelwerk erstaunlicherweise offen. In
welchen Gramm – Einteilungen die Anzeige erfolgt ist nicht
ausdrücklich vorgeschrieben. Fatal wird es bei einem Prüfbetrieb,
der in Schritten von 50 Gramm wiegt und unter Ausnutzung der
Messwerttolleranzen, besonders bei kleinen Flaschen mit geringem
Eigengewicht, zu an sich falschen Ergebnissen kommt. Ungeeignet
für eine seriöse wiederkehrende Prüfung sind nach Ansicht von Peter Schreiner
Flaschen mit Speziallackierungen wie zum Beispiel Airbrush-Design.
Über 200 Gramm Lack können hier zusätzlich aufgetragen sein, die
mit dem Tara – Gewicht nichts zu tun haben. Über 200 Gramm können
hier weniger Stahlmantel (Verlust durch Rost) vorhanden sein, was
nicht erst im Grenzbereich einer 10 Liter Flasche zu einer
gefährlichen Fehldiagnose führen kann. Ach ja, nicht zu vergessen,
dass da noch eine Lücke im Regelwerk klafft. Das Tara – Gewicht
bezieht sich natürlich auf die leere Flasche ohne Lackierung,
geprüft und gewogen wird grundsätzlich mit einer
Standard-Lackierung, die selbst bis zu 180 Gramm (eventuell plus
Airbrush 200 Gramm) auf die Waage bringt und entsprechend jedes
Prüfergebnis verfälscht. Thema Mindergewicht: Eine laut Vorgaben
um 1,5% zu leicht befundene Flasche muss einer inneren Prüfung
unterzogen werden. Man nennt dies auch eine zerstörungsfreie
Untersuchung und meint damit in erster Linie eine
Ultraschall-Untersuchung. Doch für ein gewöhnliches Tauchgerät
sind die damit verbundenen Kosten mit Sicherheit höher als eine
Neuanschaffung. Bei einem Mindergewicht von 3% ist die Flasche
untauglich – wird sie nicht umgewidmet und somit für einen
deutlich geringeren Fülldruck ausgewiesen. Für den Tauchsport hat
dies aber weniger Relevanz. Trotzdem darf ein verantwortungsvoller
Prüfbetrieb nicht, wie im Regelwerk festgelegt, eine untaugliche
Flasche neben dem Durchkreuzen der an der Flaschenschulter
eingeschlagenen Daten durch das Anbohren oder Zersägen für weitere
Verwendung gänzlich unbrauchbar machen. Für die eigentliche
Druckprüfung werden die Flaschen mit Wasser gefüllt und mindestens
30 Sekunden auf 300 bar (bzw auf das 1,5-fache des Betriebsdrucks)
gefahren. Wasser nimmt man deshalb, um bei eventuell entstehenden
Undichtigkeiten keine gefährliche Detonation heraufzubeschwören.
Zeigen sich bei diesem Hydrotest Verformungen oder Undichtigkeiten, ist
die Flasche aus dem Rennen. Nach der nassen Prüfphase verlangen
die Reglements die restlose Trocknung des Flascheninneren um
gefährliche Korrosionsschäden zu vermeiden. Doch hier liegt vieles
im Argen. So moniert Peter Schreiner, dass auf diese Detail kein Augenmerk gelegt
wird. Innen verrostete und nasse Flaschen gehen zurück an den Shop oder den
Besitzer. Mit Rost und Restnässe im Inneren der Flaschen werden die Ventile angeknallt
und die Rechnung gestellt. Happy Diving!
Die Trocknung ist konkret vorgeschrieben, dazu hat die Firma SCUBA
Sicherheitstechnik entsprechende Geräte für den eigenen
Einsatz konstruiert. Hier können
innerhalb kürzester Zeit zwei Flaschen gleichzeitig getrocknet
werden, ohne Rückstände von Feuchtigkeit. Nur so dürften die
Flaschen wieder mit Ventilen versehen werden oder offen an den
Auftraggeber zurückgehen. Der Alltag sieht aber leider anders aus.
Doch zurück zum inneren Zustand, die fachlich richtige Reinigung
ist ebenso wenig in den "Service" vieler Betriebe einbezogen.
Die Entfernung von Rostablagerungen, nicht nur das Ausschütten
loser Korrosionsreste aus der Flasche, eventuell sogar eine
Innenkonservierung, das gehört noch lange nicht zum gängigen
Angebot der Shops oder deren beauftragte Prüfbetriebe. Auch
hierfür bietet SCUBA Sicherheitstechnik die entsprechenden
Rollieranlagen, in denen die Flaschen mit Reinigungsgranulat
gefüllt gedreht werden, bis alle Rostablagerungen entfernt sind.
Die Zusammensetzung des Granulats und der Rezepturen ist
Geschäftsgeheimnis und beruht auf mehrjähriger Entwicklung und
Optimierung.
Peter Schreiner hat angesichts der von ihm festgestellten
Praktiken rund um die Flaschen-Prüfungen
eine Liste von Mängeln zusammengestellt. Seine Erkenntnisse stellt
er so zusammen:
- Schlechte Sachkunde mancher Sachverständiger Atemluftflaschen
betreffend;
- Schlechte Sachkunde vieler Tauchsporthändler sowie Tauchschulen,
Gerätewarte (z.B. Wasserwacht, DLRG, Feuerwehr) und vieler
Sporttaucher;
- Schlechte Sachkunde des so genannten Fachpersonal der Prüfbetriebe;
- Fehlende Prüfmittel, Maschinen und
Werkzeuge um die Prüfungen im vollem Umfang durchführen zu
können;
- Folglich Nichtbeachtung der „Technischen Regeln"
- Folglich Nichtbeachtung von „Gesetzen“
Manche Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) prüfen in Prüfbetrieben die nicht über die entsprechenden Einrichtungen und Prüfmittel verfügen, um die Prüfungen im vollem Umfang erbringen zu können.
In
vielen Fällen gehen die Flaschen meist ohne Ventile zum Prüfbetrieb,
obwohl auch hier Funktions- und Dichtheitsprüfungen sowie
Sichtkontrollen vorgeschrieben sind.
Aber
es ist auch bekannt, dass Shops engagierte Prüfbetriebe unter
Druck setzen mit dem Hinweis, dass die Flaschen selber vor Ort
getrocknet werden würden, obwohl das laut Vorschrift im
Prüfbetrieb, inklusiv Ventilmontage, zu erfolgen hat. Das Ende vom
Lied einer unsachgemäßen wiederkehrenden Prüfung und verschlampter Revision
ist grotesk. Denn wieder müssen die gewissenhaften Hersteller von
Atemluftkompressoren zitiert werden, die reinste Atemluft, ohne
Feuchtigkeitsreste (EN 12021) in verwahrloste Behältnisse liefern,
die emotionslos betrachtet so vernachlässigt sind, dass sie
eigentlich zur Aufnahme von ATEMLUFT völlig ungeeignet sind.
Verglichen wir ATEMLUFT mit einem Lebensmittel, so könnten wir
sagen, Champagner würde aus einem Nachttopf zum Verzehr angeboten
werden. In solchem Fall, so sind wir sicher, käme sofort ein
vielkehliger Aufschrei der Empörung.... Nun könnte man sich
besinnen und an die Anschaffung einer Aluflasche denken – mit all
ihren Nachteilen wie höherem Gewicht, voluminöserer Bauweise,
geleert stärkerem Auftrieb. Dazu gibt es einen ersten Hinweis in
der medizinischen Forschung, dass Aluminumablagerungen zu den
begünstigenden Faktoren der Alzheimer-Krankheit zählen können.
Aluminiumoxid, ein vergleichbar zu Rost in einer Aluflasche
entstehendes Zersetzungsprodukt ist im Gegensatz zu Rost ein so
feines Pulver, dass es durch die erste Stufe bis in die Lunge des
Tauchers gelangen kann. Dr. Bettinghausen vom
Schiffahrtmedizinischen Institut der Marine in Kiel bestreitet in
einer ersten Stellungnahme nicht, dass das Einatmen von
Aluminiumstaub gesundheitsgefährdend ist, geht allerdings im
Zusammenhang mit der Alzheimer-Problematik davon aus, dass im
Umfeld des Tauchsports hierfür eine zu geringe Einwirkzeit
festzustellen sei. Anders Priv. Doz. Dr. med. H.J. Naurath,
Chefarzt der Geriatrischen Klinik am Akademischen Lehrkrankenhaus
der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Er weiß sehr wohl um
Forschungsarbeiten, die im Umfeld der Alzheimer-Erkrankung auch
Aluminium und dessen Einwirkungen auf das Zentralnervensystem
berücksichtigen. Bei den Risikofaktoren für Alzheimer zählt
demnach Aluminium zu den Stoffen, die im Forschungsumfeld mehr
negative als positive Studien zeigten. Von Einwirkzeiten oder
Konzentrationen der Aluminiumpartikel kann hier aber noch nicht
verlässlich gesprochen werden. So muss man wohl zukünftig die
Thematik der Aluflaschen als Atemgasbehälter im Auge behalten.
Ein leidiges Thema ist die Kennzeichnung beim Einsatz und
Transport der Druckluftflaschen, auch im eigenen Fahrzeug.
Verbindlich ist zur Kennzeichnung eine Lackierung. Zusätzlich muss
ein Aufkleber mit einem auf der Spitze stehenden grünen Quadrat
befestigt sein, der im oberen Viertel eine liegende schwarze
Druckluftflasche zeigt und im unteren Spitz die Zahl 2. Dazu kann
in einem Text aufgeführt sein: Klasse 2; Ziffer 1A; UN-Nr. 1002;
Luft, verdichtet (Druckluft), Bruttogewicht in Kg. Zudem sind
eigentlich auch amtliche Transportpapiere mitzuführen (s.u.) und
es muss ein Feuerlöscher im Fahrzeug sein. Bei Nichtbeachtung
können bei Kontrollen der Polizei Strafgelder fällig werden.
Folgende Richtlinen sind beim Transport von Pressluft / Nitrox im
eigenen KFZ anzuwenden:
Bis zu einem Bruttogewicht von 1000 kg müssen beim Transport im
Inland keine das Gefahrgut beschreibenden Papiere mitgeführt
werden.
Beim
Transport von mehr als 1000 kg muss als Voraussetzung eine
Gefahrgutunterweisung mit anschließender Prüfung erfolgt sein.
Bei
Grenzüberschreitung (Fahrt ins Ausland, auch EG) müssen auch unter
der Grenze von 1000 kg die Gefahrgutpapiere mitgeführt werden.
Es gibt aber auch Auflagen beim gleichzeitigen Transport von
Pressluft / Nitrox und Sprengstoffen im Fahrzeug. Wer zum Beispiel
Nikko-Signale mit sich führt, fällt bereits unter diese
Verordnung. Diese besagt, dass bis zu einem Bruttogewicht von 5 kg
(es gilt das Gesamtgewicht der mit Sprengmitteln betriebenen
Einheit und nicht das Nettogewicht des reinen Sprengstoffs!) der
gemeinsame Transport zulässig ist. Veröffentlicht im Juli 1997,
verbindlich ab 1.7.2006 ist die neue Farbkennzeichnung der EN
1089-3. Demnach müssen Presslufttauchgeräte (Gase zur Inhalation)
dann komplett weiß lackiert sein, dazu einen schwarzen Ring an der
Schulter tragen und ebendort zwei gegenüberliegende blaue N.
Alternativ sind Sauerstoff-Flaschen (darunter fallen auch
Nitrox-Flaschen) statt mit dem Ring mit zwei gegenüber liegenden
schwarzen N zu kennzeichnen. Ob man dann ältere Flaschen
fachgerecht umlackieren lässt oder gleich eine neue kauft, muss
überdacht werden. Damit aber nicht genug. Es gibt auch
verbindliche Vorschriften, wie die Flaschen beim Transport im PKW
zu lagern und wie die Ventile zu sichern sind. Am besten lagert
man die Flaschen, verlässlich gesichert gegen das Verrutschen,
quer zur Fahrtrichtung. Verbindlich vorgeschrieben sind belüftete
Ventilschutzkappen, ein Ausrüstungsteil, das sich kaum im Besitz
von Sporttauchern befindet. Entsprechende Kappen (Patent
angemeldet) hat die Firma SCUBA Sicherheitstechnik, aus Stahl
gefertigt, im Lieferprogramm. Schnell montiert ist der am
Flaschenhals zu befestigende Edelstahlring (Klemmring), der der
Kappe als Befestigungspunkt dient. Mono- wie Doppelventile werden
so zuverlässig gegen harten mechanischen Schlag geschützt. Man
sollte hier die Kraft von 200 bar bzw. 300 bar nicht unterschätzen
und vorsorgen. Aufgrund bestehender Regelungen ist man ohnehin
dazu verpflichtet!
Fazit
Die Pressluftflasche, das unbekannte Wesen. Nach all diesen
Ausführungen sollte der Tank auf dem Rücken, ob es nun der eigene
oder der auf der Tauchbasis geliehene ist, unter einem völlig
neuen Licht gesehen werden. Auch die persönliche Pflege, die
Beauftragung des Prüfbetriebs und der Transport sollten nun einen
anderen Stellenwert bekommen haben. Bei Verwendung von Aluflaschen
dürfen nun keine Gesundheitspanik entstehen, seriöse
Veröffentlichungen zum Thema Alzheimer und Aluminium sollten aber
zukünftig berücksichtigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich
das Niveau so manchen Prüfbetriebs deutlich bessert und sich, wie
das Wissen der Sachverständigen, den entsprechenden Vorschriften
annähert. Sonst nützt die gesamte Technologie der
Kompressorenhersteller, deren Luftreinheit streng festgeschrieben
ist gar nichts. |