WAS SICH ZU TUN LOHNT, LOHNT SICH, GUT ZU TUN (Thomas Carlyle)
 

Ventilschutzkappe – zwanglose Vorschrift

 

Ventilschutzkappen werden von uns nicht mehr hergestellt !

Diese Seite dient bis auf weiteres nur der Information !

 

 

 

Sie ist verbindlich vorgeschrieben, die Ventilschutzkappe, wird eine Pressluft- oder Sauerstoffflasche im Fahrzeug auf öffentlichen Strassen befördert. Doch diese Vorschrift wird kaum von Sporttauchern befolgt. Ungeschützt liegen in den meisten Fällen die Flaschen im PKW, häufig auch noch falsch gelagert und nicht gesichert. Sinn und Zweck von Ventilschutzkappen ist zu verhindern, dass bei einem Unfall das Ventil abbricht oder beschädigt wird und so die Flasche sowie das Ventil zum gefährlichen Geschoss wird. Auch könnte durch das Austreten von Pressluft oder mit Sauerstoff angereicherten Atemgasen ein eventuell beim Unfall entstandenes Feuer wesentlich verstärkt werden.

Ventilschutzkappe nach GGVSE/ADR
Stahlblech 2mm
unteres Blech Stahlblech 3mm
pulverbeschichtet
Klemmring Edelstahl V2A
Edelstahlschrauben M6x20-V2A

PREIS: Für Monoventile bzw. kleine Doppelventile € 95,00
PREIS: Für Doppelventile € 98,00

Die Gefahrgutbeförderungsvorschriften sehen für Privatpersonen (auch für Freizeitaktivitäten) und für den Gewerbetreibenden bei dem Mitführen (Befördern) von gefährlichen Gütern einige Erleichterungen vor. Diese Erleichterungen betreffen z.B. die Dokumentation, schriftliche Weisungen, Ausrüstung der Fahrzeuge.
Diese Erleichterungen dürfen aber nicht zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Diesen Grundsatz sollte man im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer und im eigenem Interesse beachten.
Die Regelung für Privatpersnen lautet wie folgt:
"Beförderung gefahrlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgsetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;"
Der Zusatz "vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern," gilt auch für die Erleichterung bei der Beförderung z.B. durch Handwerksbetriebe.
Aus diesem Grund wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung und den Bundesländern in die Erläuterung zum Gefahrgutrecht (RSE) folgender Hinweis aufgenommen:
Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von "normalen Beförderungsbedingungen"
- ausreichende Ladungssicherung
- wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2 (z.B. Schutzkappen)
Im Rahmen einer Empfehlung, sollten nachfolgende Maßnahmen für eine sichere Beförderung berücksichtigt werden. Bei Unregelmäßigkeiten könnte sonst auch der Pivatperson ein Vorwurf gemacht werden, der ggf. zumindest mit Bußgeldern geahndet würde.
Die gewebliche Beförderung von Gasflaschen wird an dieser Stelle nicht ausdrücklich behandelt. Wenn Sie hierzu Auskünfte erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer oder die Gewerbeaufsicht.

  Auskünfte zur GGVSE/ADR
  Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  Herr Jörg Holzhäuser
  Stiftsstraße 9
  55116 Mainz
  Tel: 06131 162297