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Sie ist verbindlich vorgeschrieben,
die Ventilschutzkappe, wird eine Pressluft- oder Sauerstoffflasche
im Fahrzeug auf öffentlichen Strassen befördert. Doch diese
Vorschrift wird kaum von Sporttauchern befolgt. Ungeschützt liegen
in den meisten Fällen die Flaschen im PKW, häufig auch noch falsch
gelagert und nicht gesichert. Sinn und Zweck von Ventilschutzkappen
ist zu verhindern, dass bei einem Unfall das Ventil abbricht oder
beschädigt wird und so die Flasche sowie das Ventil zum gefährlichen
Geschoss wird. Auch könnte durch das Austreten von Pressluft oder
mit Sauerstoff angereicherten Atemgasen ein eventuell beim Unfall
entstandenes Feuer wesentlich verstärkt werden.
Ventilschutzkappe nach GGVSE/ADR
Stahlblech 2mm
unteres Blech Stahlblech 3mm
pulverbeschichtet
Klemmring Edelstahl V2A
Edelstahlschrauben M6x20-V2A
PREIS: Für Monoventile bzw. kleine
Doppelventile € 95,00
PREIS: Für Doppelventile € 98,00
Die Gefahrgutbeförderungsvorschriften
sehen für Privatpersonen (auch für Freizeitaktivitäten) und für den
Gewerbetreibenden bei dem Mitführen (Befördern) von gefährlichen
Gütern einige Erleichterungen vor. Diese Erleichterungen betreffen
z.B. die Dokumentation, schriftliche Weisungen, Ausrüstung der
Fahrzeuge.
Diese Erleichterungen dürfen aber nicht zu einer Gefährdung im
Straßenverkehr führen. Diesen Grundsatz sollte man im Interesse der
anderen Verkehrsteilnehmer und im eigenem Interesse beachten.
Die Regelung für Privatpersnen lautet wie folgt:
"Beförderung gefahrlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt
werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und
für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und
Sport bestimmt sind, vorausgsetzt, es werden Maßnahmen getroffen,
die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des
Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC),
Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht
verpackt;"
Der Zusatz "vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die
unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts
verhindern," gilt auch für die Erleichterung bei der Beförderung
z.B. durch Handwerksbetriebe.
Aus diesem Grund wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Stadtentwicklung und den Bundesländern in die Erläuterung zum
Gefahrgutrecht (RSE) folgender Hinweis aufgenommen:
Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von "normalen
Beförderungsbedingungen"
- ausreichende Ladungssicherung
- wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der
Klasse 2 (z.B. Schutzkappen)
Im Rahmen einer Empfehlung, sollten nachfolgende Maßnahmen für eine
sichere Beförderung berücksichtigt werden. Bei Unregelmäßigkeiten
könnte sonst auch der Pivatperson ein Vorwurf gemacht werden, der
ggf. zumindest mit Bußgeldern geahndet würde.
Die gewebliche Beförderung von Gasflaschen wird an dieser Stelle
nicht ausdrücklich behandelt. Wenn Sie hierzu Auskünfte erhalten
möchten, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer
oder die Gewerbeaufsicht.
Auskünfte zur GGVSE/ADR
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Herr Jörg Holzhäuser
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel: 06131 162297
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