Auf höchstem Niveau engagiert sich die Firma SCUBA Sicherheitstechnik im oberbayerischen Haag für reine Atemluft in Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen. Man widmet sich dort im Schwerpunkt der Wartung und dem wiederkehrenden prüfen von Druckgeräten, zu denen auch die Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen gezählt werden. Für die überwiegende Zahl der Taucher und Gerätewarte ist das, was Peter Schreiner macht, so unsichtbar, wie die Luft, die sie atmen, denn kaum jemand hat selbst das Innere seiner Tauchflasche schon einmal inspiziert. Die Atemluft muss den verschiedenen verbindlichen Vorgaben und gesetzlichen Regelungen entsprechen und darf nicht durch Rost- oder Geruchspartikel, Öle, Fette und andere Ablagerungen verunreinigt sein. An sich eine klare Sache also, aber hochgerechnet sollen etwa 70% der im Einsatz befindlichen Tauchflaschen große Abweichungen von der Norm aufweisen. Seit 1983 ist Peter Schreiner, Jahrgang 64, dem Tauchsport verbunden. Der gelernte Techniker arbeitete zunächst als Assistent, später als Tauchlehrer in Ägypten, auf den Malediven und in Deutschland. Nach zehnjähriger Berufserfahrung gründete er 1995 im oberbayerischen Haag die Firma SCUBA Adventure, ein Tauchsportfachgeschäft mit angeschlossener Tauchschule. Der Geschäftsbetrieb machte ihm rasch klar, dass im Schwerpunkt Tauchflaschenservice in der Branche häufig sehr oberflächlich gearbeitet wurde und immer noch wird. Anstatt dem Grundbedürfnis auf reinste Atemluft ernsthaft gerecht zu werden, füllen seiner Beobachtung nach viele Betriebe Luft oder Nitrox in ungeeignete Behälter, weil deren innere Beschaffenheit Anlass zur Besorgnis gibt. Korrosion, Rostpartikel, Gerüche, Ölspuren und Flüssigkeit dürften nicht gefunden werden, stellen aber in einem hohen Prozentsatz die Regel dar. Bei dieser Ausgangslage war der nächste Schritt mehr als logisch, die Gründung der SCUBA Sicherheitstechnik im Jahr 1998 mit diesem Leistungsumfang: Prüfbetrieb zur fachmännischen wiederkehrenden Prüfung, Instandhaltung und Instandsetzung von Druckgasflaschen - Taucherflaschen, Atemschutzgeräteflaschen für Druckluft und Sauerstoff sowie Compositeflaschen. Das zusätzliche Engagement ließ keine Zeit mehr den klassischen Tauchsporthandel weiter zu betreiben, so dass Anfang 2002 die SCUBA Adventure aufgelöst wurde. Macht man sich mit den Aktivitäten von SCUBA Sicherheitstechnik vertraut, so fallen die Eigenentwicklungen des Unternehmens auf: Neue Flaschentrocknungsgeräte - modifizierte Rolliermaschinen zur Innenreinigung von Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen - Ventilprüfstände und Ventilprüfschläuche - Ventilschutzkappen nach GGVSE/ADR zum sicheren Transport von Atemschutzgeräte- und Taucherflaschen auf öffentlichen Straßen (gesetzlich vorgeschrieben für Gewerbetreibende sowie für Privatpersonen) - Vertrieb und Wartung von Hochdruckkompressoren der Firmen AEROTECNICA COLTRI aus Italien und BAUER KOMPRESSOREN GmbH aus München sowie Gasemischsysteme für Nitrox und Trimix. Darüber hinaus beschäftigt man sich mit verschiedenen Regelwerken die in dieser Branche wichtig sind, so der Druckgeräterichtlinie, Druckgeräteverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln Betriebssicherheit, Technische Regeln Druckgase, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln Gefahrstoffe, Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten sowie die GGVSE/ADR. Peter Schreiner ist weiterhin als Fachreferent bei verschiedenen Events tätig, wie z.B. den Taucher-Tagen. Seminare für Tauchclubs, Feuerwehren und andere Institutionen runden das Lehr- und Informationsangebot ab. Seit 2001 unterhält SCUBA Sicherheitstechnik ein kostenloses Beratungstelefon für Taucher und Feuerwehren. Umfangreiches Know How steckt in den Maschinen, die SCUBA Sicherheitstechnik selbst einsetzt. An sich müsste jeder mit der wiederkehrenden Prüfung betraute Betrieb vergleichbar ausgestattet sein, wie SCUBA Sicherheitstechnik, doch der Weg dahin scheint noch weit. Peter Schreiner nimmt selbst Stellung zur aktuellen Situation und Praktiken rund um das wiederkehrende prüfen: „Ich stelle fest, dass in den Prüfbetrieben sowie in vielen Tauchshops/schulen auf die einschlägigen Regelwerke nicht viel Wert gelegt wird und dass Prüfbetriebe, in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen, die Tauchflaschen weder innen reinigen und trocknen, noch die Flaschenventile mit zur Prüfung vorgestellt werden, obwohl dies gemäß Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln Druckgase zwingend erforderlich ist. In diesen Fällen kann nicht unterstellt werden dass die Prüfungen im vollen Umfang gemäß Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln Druckgase durchgeführt werden. Der Kunde bekommt seine Tauchflasche nach der wiederkehrenden Prüfung deshalb oft in einem schlechteren Zustand zurück, als er diese abgegeben hat. Sie wurde etwa nach der Wasserdruckprüfung nicht getrocknet oder außen deutlich verkratzt, ein Zustand der für mich nicht tragbar ist. Hier wird der Verbraucher getäuscht. Im Klartext heißt das, Kunden, gleich ob Taucher, Rettungskräfte wie Feuerwehr, Wasserwacht, DLRG und andere bezahlen für eine Dienstleistung die nicht zu 100 Prozent erbracht wurde. Seitdem mir dies klar wurde, bin ich immer bemüht dem Verbaucher zu helfen. Deshalb haben wir auch ein Beratungstelefon für Taucher und Rettungskräfte eingerichtet. Dieser Missstand ist aber nicht nur in Bayern so, es handelt sich hier um ein bundesweites Problem. Deshalb steht die SCUBA Sicherheitstechnik unter dem Motto „Technik für Sicherheit & Gesundheit“ mit dem absoluten Ziel sicherheitstechnisch und atemphysiologisch einwandfreie Taucher- und Atemschutzgeräteflaschen an den Kunden zurückzugeben. “Weiter meint Peter Schreiner: „Ich behaupte dass in Deutschland 70% der sich im Verkehr befindlichen Flaschen in einem inneren Zustand befinden, der sehr bedenklich ist. Es müssen sicherheitstechnische und atemphysiologische Aspekte unbedingt berücksichtigt werden. Man bedenke allein, dass ein inneres Vereisen der Lungenautomaten immer mit Feuchtigkeit in den Flaschen in Verbindung steht. Die Anforderungen an die Qualität der Atemluft ist in der EN 12021 (vormals DIN 3188) niedergelegt, wobei kurz zusammengefasst folgende Kriterien spezifiziert sind: Reinheit in Bezug auf schädliche Gase, z.B. Dämpfe, Schwebstoffe, Fremdstoffe. Zulässiger Grenzwert für Kohlenmonoxid 15 ml/m3, zulässiger Grenzwert für Kohlendioxid 500 ml/m3. Zulässiger Wassergehalt bei 200 bar maximal 50mg/m3, bei 300 bar maximal 35 mg/m3. Die Atemluft muss geschmackfrei und geruchlos sein. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie in den Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier TRGS 900, sind die maximalen Luftgrenzwerte u.a. für Eisenoxid sowie Aluminiumoxid gemessen als Feinstaub mit 6mg/m3 festgelegt. Hier wird es also noch viel Arbeit für uns geben um die Taucherflaschen - Atemschutzgeräteflaschen vom IST-Zustand in den SOLL-Zustand zurück zu versetzen. Wir empfehlen den Tauchern immer eine jährliche Innensichtprüfung der Flaschen durchführen zu lassen. Nur so kann die Sicherheit sowie die atemphysiologische Reinheit ermittelt werden. Die Betreiber können sich hinsichtlich der wiederkehrenden Prüfung ihrer Druckgasflaschen selbstverständlich direkt an uns wenden. Der Tauchsporthändler ist in der Regel ein Zwischenhändler, der nicht beauftragt werden muss, denn die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) unterhalten keine eigenen Prüfstätten sondern entsenden lediglich die Sachverständigen zu den jeweiligen Prüfbetrieben.“
Entwicklung der SCUBA
Sicherheitstechnik Spezialgeräte
Weitere Dienstleistungen
Service Reparaturen, Wartung, Ersatzteile und Wartungsartikel wie Filter, Triplex usw. Servicecenter und Verkauf von BAUER Atemluftkompressoren. Reparaturen, Wartung, Ersatzteile und Wartungsartikel wie Filter, Triplex usw. Kontakte Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine, Dr. Bettinghausen
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